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Studentische Hilfskräfte

Ob als Tutorin oder Tutor für die Durchführung von Übungen in Ihrem Studiengang, an der Professur Ihres Lieblingsfaches oder zur Unterstützung der klassischen Büroarbeit einer Stabsabteilung oder der Verwaltung der Universität. Als studentische Hilfskraft können Sie wertvolle Erfahrungen sammeln, Studium und Job vereinbaren und gleichzeitig Ihre Haushaltskasse aufbessern.

Was Sie mitbringen

Als studentische Hilfskraft können Sie auf Stundenbasis Hilfstätigkeiten in Forschung, Lehre oder Verwaltung ausüben, wenn Sie in einem Studiengang eingeschrieben sind und noch keinen Studienabschluss erlangt haben. Verfügen Sie bereits über einen Studienabschluss oder eine Promotion, ist die Beschäftigung als Hilfskraft jedoch nicht möglich.

Wie die Rahmenbedingungen sind

Die genaue Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden pro Monat ist regelmäßig bereits in den Stellenausschreibungen aufgeführt und findet sich auch im Einstellungsantrag sowie im Arbeitsvertrag. Dabei darf eine maximale Arbeitszeit von 82 Stunden pro Monat nicht überschritten werden. Um Ihnen mehr Planungssicherheit zu ermöglichen wird das Beschäftigungsverhältnis als studentische Hilfskraft in der Regel für ein Jahr geschlossen. Die Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr kann unterschritten werden, wenn die Art der Tätigkeit oder die Finanzierung dies unbedingt erfordert oder von Ihnen explizit gewünscht wird.
Auch als studentische Hilfskraft haben Sie Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird entsprechend der jeweiligen Beschäftigungsdauer und den jeweiligen Monatsstunden anteilig gewährt.

Wie hoch Ihr finanzielles Extra ausfällt

Je nachdem, in welchem Stadium Ihres Studiums Sie sich aktuell befinden, werden Sie unterschiedlich vergütet.

Studentische Hilfskräfte 13,46 €/h
Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin,
Lehramt an Förderschulen, Lehramt an Gymnasien) ab dem siebten Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung
13,80 €/h
Studentische Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (BA, FH-Diplom, Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen
sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen) dabei wird vorausgesetzt, dass Sie weiterhin als Studierende (zum Beispiel mit dem Studienziel
Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind

14,40 €/h

Inwieweit Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vor Ihrer Einstellung individuell geklärt werden können.

Weshalb Sie unbedingt studentische Hilfskraft werden sollten

Als studentische Hilfskraft können Sie …

    • …sich das ein oder andere Extra dazuverdienen – Lohnt sich immer und schadet nie.
    • …das Gelernte in der Praxis anwenden – Nicht nur gut für den Lebenslauf.
    • …spannende Einblicke hinter die Kulissen Ihrer Universität werfen – Lernen Sie die universitäre Arbeitswelt kennen.
    • …Wissenschaft und Forschung hautnah erleben – Finden Sie heraus, ob auch Sie Ihre Karriere in diesem Bereich sehen.
    • …mit interessanten Kolleginnen und Kollegen, Entscheiderinnen und Entscheidern sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den Austausch kommen – Bauen Sie sich ein starkes Netzwerk auf.
    • …einen wichtigen Beitrag für das System Hochschule leisten – Wir brauchen Sie.
    • …flexibel und individuell Ihre Arbeitszeit entsprechend Ihrer Lebensumstände planen – Ideal für eine ausgewogene Work-Life-Balance.
 


Worauf warten Sie? Bewerben Sie sich jetzt als studentische Hilfskraft.

Stellenangebote finden Sie sowohl in unserem Jobportal als auch auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche

 


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