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Was Sie mitbringen - Ihre Voraussetzungen

Um Professorin oder Professor zu werden, bringen Sie nach § 68 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) folgende Einstellungsvoraussetzungen mit:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel eine Promotion
  • Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die Qualität der Promotion
  • Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
  • Pädagogische Eignung

Neben diesen allgemeinen, gesetzlichen Mindestvoraussetzungen enthalten unsere Stellenausschreibungen individuelle, je nach Fachbereich, inhaltlicher Ausgestaltung und Wertigkeit variierende Voraussetzungen.

Unsere Professuren werden entsprechend der jeweiligen Ausschreibung im Beamtenverhältnis auf Zeit oder auf Dauer besetzt (teilweise auch im befristeten oder unbefristeten außertariflichen Arbeitsverhältnis). Sollten Sie zum ersten Mal einen Ruf erhalten, werden Sie in der Regel zunächst als Beamtin oder Beamter auf Probe für drei Jahre ernannt. Nach erfolgreicher Feststellung der Bewährung erfolgt anschließend die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Ihre Vergütung setzt sich aus einem Grundgehalt sowie ergänzenden Komponenten, wie beispielsweise befristet oder unbefristet gewährten Leistungsbezügen, einem Familienzuschlag und einer monatlichen Sonderzahlung, zusammen.