Wo hoch Ihr finanzielles Extra ausfällt
Je nachdem, in welchem Stadium Ihres Studiums Sie sich aktuell befinden, werden Sie unterschiedlich vergütet.
Studentische Hilfskräfte |
9,45 €/h |
Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an Gymnasien) ab dem siebten Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung |
10,50 €/h |
Studentische Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (BA, FH-Diplom, Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen) dabei wird vorausgesetzt, dass Sie weiterhin als Studierende (zum Beispiel mit dem Studienziel Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind |
11,03 €/h |
Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet) |
14,70 €/h |
Inwieweit Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die vor Ihrer Einstellung individuell geklärt werden können.