Wichtige Hinweise
-
Dienstbefreiung / Bescheinigung für den Arbeitgeber
- Dienstbefreiung / Bescheinigung für den Arbeitgeber
-
Dienstleistende und Berufstätige, die für die Zeit der Studieneinführung freigestellt werden müssen, können bis zum 13. September 2024 bei der Zentralen Studienberatung eine Bescheinigung anfordern, in der die Notwendigkeit, an der Studieneinführung teilzunehmen, betont und der Dienstherr bzw. Arbeitgeber um Freistellung gebeten wird. Bei der schriftlichen Anforderung der Bescheinigung geben Sie bitte Vor- und Nachnamen, das Studienfach sowie Ihre Adresse an. Wir schicken Ihnen dann die Bescheinigung als PDF per Mail.
Bescheinungsanforderung über: Sekretariat.ZSB@admin.uni-giessen.de
-
Hinweis für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte
- Hinweis für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte
-
Sie benötigen Unterstützung für den Besuch unserer Veranstaltungen? Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen eine unkomplizierte Teilnahme an unseren Veranstaltungen ermöglichen können: Kontakt zur Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende