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Rechtswissenschaft

Studienabschluss

Erste Staatsprüfung

Regelstudienzeit

9 Semester

Studieninhalte

Das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss 1. Prüfung lässt sich im Wesentlichen in vier Abschnitte einteilen:
  • Für die Zwischenprüfung werden während der ersten drei bzw. vier Semester acht Klausuren in zentralen Rechtsgebieten geschrieben werden, von denen bis zum Ende des 6. Semesters sechs bestanden werden müssen.
  • Im Mittelpunkt der folgenden Studienphase stehen – neben Lehrveranstaltungen in mehreren Teilgebieten – die umfassenden Übungen für Fortgeschrittene im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht.
  • Im weiteren Verlauf des Studiums ist ein Schwerpunkt zu wählen. Die thematische Ausrichtung dieser Bereiche kann je nach Universität variieren. Der Schwerpunkt umfasst etwa 10% des gesamten Studiums.An der Universität Gießen können folgende Schwerpunktbereich studiert werden:
    • Deutsches und Internationales Familien- und Erbrecht
    • Arbeitsrecht mit Sozialrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Internationales und ausländisches Privat- und Verfahrensrecht
    • Verfassung und Gesellschaft (Öffentliches Recht in der Vertiefung)
    • Europarecht und Völkerrecht
    • Kriminalwissenschaften
  • Die abschließende Examensvorbereitung (UniRep) dient der vertiefenden Wiederholung des Stoffes zur Vorbereitung auf die 1. Prüfung.
Parallel müssen Lehrveranstaltungen in weiteren Rechtsgebieten besucht werden. Ergänzt wird das Programm durch Grundlagen- und Einführungsveranstaltungen, Veranstaltungen zur Methodenlehre und zu Schlüsselqualifikationen sowie durch fremdsprachige Lehrveranstaltungen. Außerdem sind drei Praktika von jeweils einem Monat bei einem Gericht sowie zwei weiteren Stationen zu absolvieren.

Studienvoraussetzungen

Die Erarbeitung der umfangreichen Thematik durch komplexe Rechtstexte und Fallbeispiele erfordert abstraktes Denkvermögen sowie die Fähigkeit zur selbständigen, strukturierten und konzentrierten Arbeit über längere Zeiträume. Weiterhin wird von Juristinnen und Juristen eine einwandfreie schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit erwartet. Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Rechtswissenschaft ist zudem das Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen.

Für Studierende dieses Studienganges wird die dreisemestrige Fachsprachenausbildung „Legal English“ angeboten. Mehr...

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für das Studium der Rechtswissenschaft ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Bewerbungs- und Zulassungssituation

Aktuell ist der Studiengang zulassungsbeschränkt.  Mehr...
  • Die Bewerbung muss bis für das Sommersemester bis 15.01. und für das Wintersemester bis 15.07. beim Studierendensekretariat der Universität Gießen eingehen.  Mehr...
  • Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss ebenfalls an die Universität Gießen gerichtet werden. Mehr...
  • Dir Fristen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester können gegebenenfalls verlängert werden. Mehr...
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Fachbereichs.

Studienbeginn

zum Wintersemester und Sommersemester

Studienaufbau, Prüfungen

Den Studienaufbau können Sie dem Infoblatt zum Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft entnehmen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung umfasst insgesamt acht Klausuren:
  • aus dem Privatrecht die Bereiche Einführung in das Privatrecht, Schuldrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil) sowie Sachenrecht
  • aus dem Öffentlichen Recht Grundrechte, Staatsorganisationsrecht und den Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts sowie
  • Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II
Von diesen acht Klausuren müssen sechs nach spätestens sechs Semestern erfolgreich absolviert sein. Ist dies nicht der Fall, gilt das Studium als endgültig nicht bestanden und kann nicht fortgesetzt werden.

Erste Prüfung

Sind sämtliche erforderlichen Leistungsnachweise erfolgreich absolviert, kann die Anmeldung zur Ersten Prüfung erfolgen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung, welche 70 der späteren Gesamtnote ausmacht und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, die mit 30 % der Note berücksichtigt wird.

Die Pflichtfachprüfung umfasst
  • zwei Klausuren zum Privatrecht
  • zwei Klausuren zum Öffentlichen Recht
  • eine Klausur zum Strafrecht
  • eine Klausur zum Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht
  • eine mündliche Prüfung mit den drei Teilen Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
Zur Prüfung im Schwerpunktbereich gehören
  • eine Hausarbeit und
  • eine mündliche Prüfung

Tätigkeitsfelder

Durch das Universitätsstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet, und den anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, wird die "Befähigung zum Richteramt" (Volljurist) erworben. Es bieten sich neben den klassischen juristischen Tätigkeitsfeldern in Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wirtschaft, in Kammern und Verbänden, in der Politik, in internationalen Organisationen und vergleichbaren Einrichtungen an.

Zahl der Studierenden

Im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung sind 1.918 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2016/17).

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung wird vom Prüfungsamt wahrgenommen.

Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Licher Straße 60
35394 Gießen
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr

Informationen zur Zwischenprüfung
Karin Rinn
Tel.: 0641 - 99 21101
Fax: 0641 - 99 21109
Sprechstunde: Di und Do 9-11 Uhr
pruefungsamt@recht.uni-giessen.de

Informationen zu den Schwerpunktbereichen
Dr. Volker Stiebig
Geschäftsführer des Prüfungsamts
Tel.:
0641 - 99 21104
Fax:
0641 - 99 21109
Sprechstunde:
Di und Do 10-12 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Volker.Stiebig@recht.uni-giessen.de

Heike Kienholz
Tel.: 0641 - 99 21103
Fax: 0641 - 99 21109
Sprechstunde: Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Di und Do 12.30-15 Uhr
SB-Pruefungsamt@recht.uni-giessen.de

Besonderheiten in Gießen

Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie vor allen durch das „Gießener Modell“ aus, d.h. durch intensive Kleingruppenarbeit unter verantwortlicher Mitwirkung von Studierenden (Leitung von Arbeitsgemeinschaften). Dadurch bleibt das Studium straff und überschaubar. In den Lehrbetrieb einbezogen sind eine Vielzahl von Praktikern (z.B. Richter, Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen), die in enger Verbindung zum Fachbereich stehen. Sie vermitteln den Studierenden bereits während des Studiums eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht. Die an der Praxis orientierte Ausrichtung des Fachbereichs wird außerdem durch die regelmäßige Veranstaltung von Praktikerseminaren im Arbeitsrecht, im Umweltrecht und in der Kriminologie dokumentiert. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Promotionsstudium oder ein 2-semestriges Ergänzungsstudium mit dem Abschluss Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI) anzuschließen.