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Überblick

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Das konsekutive Bachelor-/Masterstudium „Berufliche und betriebliche Bildung“ entspricht den Regeln des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG), um die Gleichstellung der Master-Absolventen/innen mit staatlich geprüften Lehrern/innen sicher zu stellen. Der Master-Abschluss wird dem Ersten Staatsexamen für das Berufliche Lehramt gleichgestellt, so dass sich die Absolventen und Absolventinnen zunächst für den anschließenden Vorbereitungsdienst bewerben können und nach dessen Abschluss (Zweites Staatsexamen) zum Unterricht an beruflichen Schulen und beruflichen Gymnasien berechtigt sind.