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Zwischenprüfung L5

Zwischenprüfung

Bis zum Ende des vierten Semesters ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen. Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zwischenprüfung bis Ende des sechsten Semesters abgelegt werden.

Die Zwischenprüfung dient zusammen mit den Schulpraktischen Studien bzw. dem Praxissemester (ab WS 2014/15) dazu, die grundsätzliche Eignung für das angestrebte Lehramt festzustellen. Dies bedeutet auch, dass definitives Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung und des Praxissemesters bis zu einem maximal spätesten Zeitpunkt dazu führen, dass das Studium im gewählten Lehramt nicht mehr weiter geführt werden kann (Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL).