Inhaltspezifische Aktionen

FAQ Zwischenprüfung

Einige wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Zwischenprüfung (L1, L2, L3 und L5) finden Sie hier.

Zwischenprüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf die Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der JLU, die bis einschließlich Sommersemester 2023 begonnen wurden. Sie gelten auch für Studierende, die bei Studienbeginn an der JLU ab WS 2023/24 in ein höheres als das 1. Fachsemester eingestuft wurden und nach der Studien- und Prüfungsordnung studieren, die bis zum WS 2023/24 galt.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

  In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert. Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie das erste Schulpraktikum/Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktikum/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sie müssen also keine gesonderten Prüfungen ablegen und auch sonst zunächst nichts weiter tun. Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten und die Noteneintragungen.

 

Wie verteilen sich die CP konkret?

Übersicht der zu erreichenden Punkte in der Zwischenprüfung

In die für die Grundwissenschaften genannten Leistungspunkte fließen auch die ersten Schulpraktischen Studien (L1: Grundschuldidaktisches Praktikum, L2/L3: Allgemeines Schulpraktikum, L5: Förderpädagogisches Blockpraktikum) im Umfang von 12 Leistungspunkten ein. Bei L5-Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2014/15 fließt das Praxissemester wegen der auch fachdidaktischen und förderpädagogischen Komponenten anteilig in alle Studienbestandteile mit ein.

 

Ich habe die nötigen CP zum vorgegebenen Zeitpunkt noch nicht erreicht - was muss ich tun?
   Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein oder sollten Sie noch nicht alle erforderlichen Prüfungen abgelegt haben, erhalten Sie als Serviceleistung eine entsprechende Information, damit Sie ausstehende Noten nachfordern können etc. Sind die notwendigen Leistungspunkte zum Bestehen der Zwischenprüfung erreicht und wird der Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt, können die Studierenden sich an das Prüfungsamt wenden.

 

Wann müssen die erforderlichen CP spätestens vorliegen?
   Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit. Ohne den Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung können Sie zu dieser nicht zugelassen werden.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen?
  
Grundsätzlich gilt, wie immer: Wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Prüfungsamt oder lassen Sie sich in der Studienberatung beraten.


Ich habe die erforderlichen Punkte erreicht - wie erhalte ich den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung?
   Wenn die erforderlichen Punkte zum ersten Überprüfungszeitpunkt erreicht wurden, erhalten Sie den Zwischenprüfungsbescheid postalisch. Sollten Sie den Bescheid (noch) nicht erhalten haben, ihn aber z.B. zur Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit bereits benötigen und die erforderlichen Punkte auch schon erreicht haben, können Sie den Bescheid auch per Mail vorbestellen und in der Sprechstunde des Prüfungsamtes abholen.
 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art. Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Einen ausführlichen Erklärungstext finden Sie auch in unserem Downloadbereich.