Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens
Eine wissenschaftliche Arbeit ist das Ergebnis eines wissenschaftlichen Schaffensprozesses in schriftlicher Form. Das Anfertigen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit unterliegt bestimmten Formvorschriften und wissenschaftlichen Prinzipien. Wissenschaftliche Arbeiten sollen zeigen, dass der Verfasser/die Verfasserin wissenschaftliche Prinzipien kennt und anzuwenden weiß. Dabei variiert der Anspruch je nach Art und Umfang der Arbeit. Dass die Arbeit eine eigenständige Leistung des Verfassers/der Verfasserin ist, ist Voraussetzung. Das Anfertigen einer solchen Arbeit muss nach wissenschaftlichen Standards geschehen. Zu diesen gehören über die konkreten fachlichen Anforderungen hinaus unter anderem:
- Inhaltliche Richtigkeit und Genauigkeit
- Transparenz/Überprüfbarkeit
- Intellektuelle Redlichkeit
- Wahl adäquater Methoden
Verwendete Forschungsergebnisse, Daten und Literatur sind anzugeben. Dies geschieht in Form von Fußnoten, Literaturverzeichnissen und entsprechenden Anlagen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt daher den fachspezifischen Zitationsregeln. Machen Sie sich vor dem Schreiben Ihrer Arbeit mit den gängigen Zitierrichtlinien vertraut. Es gibt im deutschsprachigen Raum keine einheitlichen Regeln, deswegen empfehlen wir, sich vorab mit den Lehrenden abzusprechen. Die gewählte Zitierweise muss in der ganzen Arbeit beibehalten werden. An den Fachbereichen und Instituten erhalten Sie hierzu in der Regel weitergehende detaillierte Informationen.
Es gibt direkte (wörtliche) und indirekte (sinngemäße) Zitate, diese werden entweder im fortlaufenden Text oder in einer Fußnote belegt. Alle Texte, die in einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden, müssen kontrollierbar und nachvollziehbar sein. Der Beleg einer Textstelle eröffnet die Möglichkeit, den Text im Originalkontext nachzulesen.
Wissenschaftliches Arbeiten besteht zu einem großen Teil aus dem Umgang mit Zitaten, Quellen und Sekundärliteratur. Hierbei sind Regeln zu beachten, die den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis genügen müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass benutzte Literatur und Quellen offengelegt werden. Werden diese Regeln nicht beachtet und Quellen nicht als solche gekennzeichnet, so spricht man von „plagiieren“.