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Zweitstudium

Zweitstudium

Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn Sie

  • vor Ende der Bewerbungsfrist ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben
    und
  • das gewünschte Studium weder Master- noch Aufbaustudiengang ist.

Es gelten ggf. dieselben studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung, Sprachvoraussetzungen) wie für die Bewerber/innen für ein Erststudium. Informatonen dazu finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.


Bewerbung erstes Fachsemester


Können keine Leistungen anerkannt werden, dann ist die Bewerbung für das erste Fachsemester erforderlich.

Achtung: Sollten Sie sich für einen Zweitstudienplatz in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung (NC) bewerben, können Sie sich nicht für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang (Zweitstudium) bewerben.

 

Bewerbungsverfahren Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin

Bewerbungsverfahren Bachelor- und Lehramtsstudiengänge, Rechtswissenschaft



Bewerbung höhere Fachsemester


Können aus dem ersten Studium Leistungen (Prüfungen oder Leistungsnachweise) im Umfang von mindestens einem Fachsemester (Einstufung in höheres Fachsemester) für das zweite Studium anerkannt werden, ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich. Mehr