Sprachvoraussetzungen
Für verschiedene Unterrichtsfächer der Lehramtsstudiengänge sowie für verschiedene Studienfächer in den Bachelor- und Masterstudiengängen gelten bestimmte Sprachvoraussetzungen.
- Überblick
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Regelungen zu den Sprachvoraussetzungen
An der JLU werden die für einen Studiengang oder ein Studienfach benötigten Kenntnisse oder Fertigkeiten in den Speziellen Ordnungen der Studiengänge geregelt. Das heißt, dass die Regelungen der einzelnen Studiengänge sehr verschieden sein können. Den genauen Wortlaut der jeweiligen Regelung finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG).
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Weitere Informationen
- Allgemein
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Für die folgenden Sprachen bieten wir Sprachkurse/-Prüfungen an, die Sie bereits vor Studienbeginn besuchen/ablegen können. Weitere Kurse werden semesterbegleitend angeboten.
- 1. Nachweis der zweiten Fremdsprache
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Studierende, die einen Nachweis in einer zweiten Fremdsprache erbringen müssen und deren schulische Vorkenntnisse nicht ausreichen oder die nie eine zweite Fremdsprache belegt haben, wenden sich bitte an das Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK). Hier erhalten Sie Information über Ihre Möglichkeiten des Spracherwerbs.
- 2. Studienvoraussetzungsprüfungen Französisch und Spanisch
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Studieninteressierte, die die Fächer Französisch oder Spanisch im Rahmen eines Bachelor- oder Lehramtsstudiengangs an der JLU Gießen mit Studienbeginn im kommenden Wintersemester studieren wollen und die geforderten Sprachkenntnisse nicht über das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder die Sprachzertifikate DELF B1 (Französisch) oder DELE B1 (Spanisch) nachweisen können, haben bereits vor Studienbeginn die Möglichkeit an Prüfungen oder Intensivsprachkurse des Zentrums für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen (ZfbK) teilzunehmen.