Unterrichtsfach Musik
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Unterrichtsfach Musik ablegen, wenn Sie das Fach im Lehramt für Grundschulen (L1), im Lehramt für Haupt- und Realschulen (L2), im Lehramt für Förderschulen (L5) oder im Lehramt für Gymnasien (L3) studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der Eignungsprüfung werden Sie in den drei Bereichen Musiktheorie, Musikpraxis und einem Fachgespräch geprüft. Der erste Bereich umfasst die Allgemeine Musiklehre und das Musikhören, der zweite Bereich Gesang und Instrumentalspiel und der dritte Bereich fachliches Wissen. Das Institut für Musikwissenschaft stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.
Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier.
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/Studieninteressenten/StudInteressLehramt