Fachhochschulreife
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder zu einem Studium in einem Bachelorstudiengang an einer hessischen Universität.
Die Fachhochschulreife berechtigt an der Universität Gießen NICHT zum Studium der Lehramtsstudiengänge, der Medizin, Zahn- und Tiermedizin sowie der Rechtswissenschaft (Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen/Staatsprüfung).
Die Fachhochschulreife wird u.a. erworben durch:
- das Abschlusszeugnis / Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule;
- das Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe, in einem beruflichen Gymnasium, einem Hessenkolleg oder Abendgymnasium des Landes Hessen;
- das Abschlusszeugnis einer hessischen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachschule für Wirtschaft, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachschule für Hauswirtschaft oder Fachschule für Technik;
- siehe auch auf den Infoseiten des HMWK.
Fachhochschulreife anderer Bundesländer
Wenn die Anerkennung der Fachhochschulreife anderer Bundesländer für Hessen nicht aus dem Zeugnis hervorgeht, muss die Anerkennung für Hessen von der/dem Bewerber/in beim Staatliches Schulamt Darmstadt beantragt werden.