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Beruflich Qualifizierte

Allgemein

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mit beruflicher Vorbildung möglich, auch ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.

Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" wurde ein Mindeststandard für alle Bundesländer definiert, nach dem berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen einheitlich bewertet werden können mit dem Ziel, dass berufliche und allgemeinbildende Bildungswege gleichwertig den Zugang zu den deutschen Hochschulen ermöglichen.

In Hessen ist dies durch die folgende Verordnung umgesetzt:

Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter (Portal Bürgerservice Hessenrecht)


Möglichkeiten zur beruflichen Qualifikation für ein Studium an der JLU

A: Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung
Hiermit kann die allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben werden.
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B: Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
Wenn bestimmte berufliche Qualifikationen nachgewiesen werden können, ist es möglich an einer Hochschulzugangsprüfung teilzunehmen, um damit die Zugangsberechtigung für einen bestimmten Studienbereich zu erwerben.
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C: Hochschulzugang mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung
Im Rahmen dieses Zugangs besitzen beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener mindestens 3-jähriger Ausbildung und der Mindestnote 2,5 eine mit der Fachhochschulreife gleichwertige Zugangsberechtigung zu den Hochschulen in Hessen. Diese berechtigt zum Studium aller Bachelorstudiengänge.
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Hinweis 1

Hinweise

Rechtswissenschaft / zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge
Für die den Studiengang Rechtswissenschaft und die zulassungsbeschränkten Lehramtsstudiengänge /-fächer werden die Bewerber/innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte ausschließlich im Rahmen einer extra Quote (1% aller zur Verfügung stehenden Studienplätze) ausgewählt.

Hinweis 2

Stipendien
Die Bundesregierung vergibt Stipendien für Studierende, die über den Zugang "Beruflich Qualifizierte" ins Studium kommen. 
Informationen zum Stipendienprogramm

Hinweis 3

Regelungen in verschiedenen Bundesländern
Die Regelungen der verschiedenen Bundesländer finden Sie im Hochschulkompass sowie einem Informationsportal des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) und dem Stifterverband.