Inhaltspezifische Aktionen

Promotion

Promotion

Voraussetzungen für eine Promotion

Prinzipiell ist die Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (z.B. Masterabschluss) mit Prädikatsnote ("gut" oder besser).

Die Voraussetzungen für die einzelnen Promotion in den einzelnen Bereichen sind in den Promotionsordnungen sowie der Ph.D.-Ordnungen geregelt.


Zulassung zur Promotion


Der Antrag auf Zulassung zur Promotion muss in den Fachbereichen, i.d.R. im Dekanat oder Prüfungsamt gestellt werden.


Einschreibung als Promotionsstudent/in


Wer als Promotionsstudent/in eingeschrieben sein will (dies ist nicht Pflicht) muss dies beim Studierendensekretariat beantragen. Dafür müssen Sie sich im Bewerbungsportal für ein Promotionsstudium bewerben und nach Eingabe der notwendigen Daten dort die folgenden Unterlagen online einreichen:

  • Personalausweis
  • Nachweis über den eingezahlten Semesterbeitrag
  • Annahme als Doktorand/-in vom zuständigen Promotionsausschuss bzw. Betreuungszusage vom Doktorvater/von der Doktormutter (Der Nachweis der Annahme durch den Promotionsausschuss kann dann ggf. zur nächsten Rückmeldung nachgereicht werden)
  • Abschlusszeugnis des wissenschaftlichen Studiums (Bachelorzeugnis und Masterzeugnis oder Staatsexamen)
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Lebenslauf
  • Anlage 1


Fristen


Es gibt keine Bewerbungs- bzw. Einschreibefrist.


Hinweis zur Rückmeldung


Wenn Sie dann als Promotionsstudent/in eingeschrieben sind, müssen Sie jedes Semester innerhalb der regulären Fristen die Rückmeldung vornehmen.


Weiterführende Hinweise für internationale Promotionsbewerber/innen