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ABQ - Abiturbestenquote (30% der Studienplätze)

In dieser Quote ist die Abiturdurchschnittsnote entscheidend dafür, welche Bewerber/innen einen Studienplatz erhalten.

Es werden zunächst Landeslisten gebildet, auf denen nur Bewerber/innen miteinander konkurrieren, die ihr Abitur im selben Bundesland erworben haben. Das Sortierkriterium ist das Abiturergebnis, wobei nicht die Durchschnittsnote, sondern der erzielte Punktwert berücksichtigt wird. Danach werden die 16 Länderlisten zu einer Bundesliste zusammengeführt. Details dazu finden Sie unter: hochschulstart.de

Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Abiturnote zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“); Infos dazu unter hochschulstart.de