Bewerbung und Zulassung für Medizinische Studiengänge
- Bewerbergruppe A
-
Bewerbergruppe A
- Bildungsinländer/innen (alle mit deutscher HZB)
- deutsche Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
- EU-Staatsbürger (unabhängig von der HZB)
- Staatsbürger Liechtensteins, Norwegens, Islands (unabhängig von der HZB)
-
Zulassungsvoraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzungen
-
für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin erfüllen Sie mit folgenden Abschlüssen
- Bewerbung
-
Bewerbungsschluss
ist für ein Wintersemester- 31.05. für "Altabiturienten", die ihr Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vor dem 16.01. des aktuellen Jahres erworben haben.
- 15.07. für "Neuabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nach dem 15.01. bis einschließlich 15.07. des aktuellen Jahres erworben haben.
ist für ein Sommersemester
- 15.01. für alle (sowohl "Alt- als auch Neuabiturienten")
Nur für Medizin und Zahnmedizin relevant. Studienbeginn für Tiermedizin nur im Wintersemester möglich.
Online-Formular
finden Sie auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.deWeitere Hinweise
Wenn Sie keine deutsche HZB haben, müssen Sie bei der Bewerbung Deutschkenntnisse nachweisen.
-
Zulassungsbeschränkungen
- Zulassungsbeschränkungen
-
Die medizinischen Studiengänge sind in allen Semestern zulassungsbeschränkt, d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Diese Studienplätze werden in unterschiedlichen Quoten mit z.T. studiengansspezifischen Kriterien vergeben.
-
Zulassungsverfahren
- Zulassungsverfahren
- Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Zulassungsverfahren und den verschiedenen Quoten.