Während des Studiums
An der Justus-Liebig-Universität Gießen gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Informationen, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen. Was, wo und wie, darüber können Sie sich auf diesen Seiten informieren.
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Nachteilsausgleich
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Ein Nachteilsausgleich kann vom Studierenden nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine länger andauernde oder ständige körperliche Beeinträchtigung bzw. Behinderung vorliegt und die Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.
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Urlaubssemester
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Studierende haben gemäß § 6 der Immatrikulationsordnung der JLU die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeaufgaben, studienbedingter Auslandsaufenthalt) beurlauben zu lassen.
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Hilfsmittelpool
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Die JLU stellt behinderten Studierenden technische Hilfsmittel zur Verfügung, die über die Universitätsbibliothek per Chipkarte ausgeliehen werden können. Bei darüberhinausgehendem Bedarf können Sie mich gerne ansprechen.
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Arbeitsplätze für Seh-/Hörgeschädigte
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Es gibt an der Justus-Liebig-Universität eine Reihe von Arbeitsmöglichkeiten mit entsprechender Ausstattung für Hörbeeinträchtigte und/oder Sehbeeinträchtigte.
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Downloads
- Institutionen- und Sozialwegweiser
- Wegweiser zu Themenbereichen und zuständigen Einrichtungen in der Universität und der Stadt Gießen