Vor dem Studium
Wenn Sie sich für einen Studienplatz mit einer Zulassungsbeschränkung bewerben wollen, können Sie möglicherweise Ihre Zulassungschancen verbessern, indem Sie einen der hier beschriebenen Anträge stellen. Diese Anträge sollten zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, entweder bei der Hochschule, die den Studienplatz vergibt oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Weitere Infos finden Sie unter: www.hochschulstart.de.
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Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote
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War bei Ihnen z. B. aufgrund Ihrer Erkrankung ein deutlicher Leistungsabfall zu verzeichnen, wodurch Sie die für Sie sonst üblichen Leistungen nicht erbringen konnten, so kann Ihnen unter Umständen eine bessere Durchschnittsnote angerechnet werden.
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Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit
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Hatten Sie während Ihrer Schulzeit z. B. aufgrund Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aufgrund von längeren Klinikaufenthalten viele Fehlzeiten und mussten deswegen ein Schuljahr wiederholen, kann Ihnen dies auf Antrag angerechnet werden.
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Härtefallantrag
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An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) sind bis zu 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen.