Quoten im Auswahlverfahren
Die Quoten bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind:
- 30% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abibestenquote)
- 10% in der zusätzlichen Eignungsquote
- 60% im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Die Quoten bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in Hessen sind:
- 20% nach der Wartezeit
- 80% im Hochschulauswahlverfahren (HAV)