Ein Beispiel an einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang
Nehmen wir den fiktiven Studiengang Z, bei dem die JLU zum Wintersemester genau 200 Studienplätze zu vergeben hat. Davon werden 20% anhand der Wartezeit und 80% im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens vergeben. Die JLU erstellt dazu zwei Ranglisten (Wartezeit und HAV).
Im HAV wird für diesen fiktiven Studiengang die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note) z.B. Abiturnote oder Note der Fachhochschulreife genommen.
Die Bewerber/innen werden aufgrund ihrer Wartezeit und ihrer HZB-Note in die beiden Ranglisten sortiert.
Wartezeit-Ouote | HAV-Quote |
---|---|
1. Wartesemester 7 2. Wartesemester 6 3. Wartesemester 6 … 39. Wartesemester 5 40. Wartesemester 4 41. Wartesemester 3 … |
1. HZB-Note 1,1 2. HZB-Note 1,2 3. HZB-Note 1,2 ... 159. HZB-Note 1,9 160. HZB-Note 1,9 161. HZB-Note 2,0 … |
Es kann natürlich sein, dass zwei Bewerber/innen, dieselbe Wartezeit oder dieselbe HZB-Note haben („Ranggleichheit“). Die beiden werden dann mittels sog. Zweitkriterien unterschieden.
Bei 200 Studienplätzen erhalten in der Wartezeit-Quote die ersten 40 Bewerber/innen und in der HAV-Quote die ersten 160 Bewerber/innen der jeweiligen Rangliste einen Zulassungsbescheid.
Auf die Frage „Wie ist der NC für den Studiengang Z“ kann es folglich nur folgende Antwort geben:
"Im letzten Wintersemester haben die Bewerber/innen mit einer HZB-Note von 1,9 und besser sowie die Bewerber/innen mit einer Wartezeit von mindestens 4 Semestern einen Studienplatz bekommen."