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Was ist BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement oder kurz BEM soll Beschäftigten nach langer Krankheit eine möglichst schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz ermöglichen. Darüber hinaus hat das BEM auch einen vorsorglichen Charakter. Es sollen gemeinsam mit dem Betroffenen Maßnahmen getroffen werden, die zukünftige Erkrankungen verringern oder vermeiden. Grundlage für das betriebliche Eingliederungsmanagement ist §167 SGB IX, sowie eine Vielzahl von Urteilen von Arbeitsgerichten, aus denen sich die heute übliche Praxis ergibt.

Das BEM an der Justus-Liebig-Universität wird auf Grundlage einer Dienstvereinbarung, die in 2019 geschlossen wurde, durchgeführt. Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt sind, bekommen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten. Weitere Informationen zum Ablauf des BEM finden Sie auch auf den Webseiten der Abteilung Personalentwicklung.

Sollten Sie am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen, kann Sie gerne eine Kollegin oder ein Kollege aus unserem BEM-Team begleiten. Natürlich können Sie auch ein anderes Mitglied des Personalrats oder eine andere Vertrauensperson zu den Gesprächen mit der BEM-Beauftragten der Universität mitnehmen. Falls Sie Fragen zum BEM-Verfahren haben stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne zur Verfügung.