Universitäre Gremien
Informationen zur Zusammensetzung, zu den Sitzungsterminen und den Aufgaben der Gremien der Universität: Präsidium, Hochschulrat, Senat, Erweiterter Senat, Erweitertes Präsidium und die Dekanate
- Präsidium
- Das Präsidium der JLU leitet nach den Bestimmungen des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) die Universität und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das HHG einem anderen Organ übertragen sind.
- Hochschulrat
- Der Hochschulrat begleitet die JLU in ihrer Entwicklung, artikuliert die Erwartungen der Berufswelt an die Hochschule und fördert die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen.
- Senat
- Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
- Erweiterter Senat
- Der Erweiterte Senat bildet das Wahlgremium der Justus-Liebig-Universität Gießen (nach der Grundordnung bzw. Wahlordnung der JLU). Ihm gehören die 17 Senatsmitglieder an sowie deren Vertretung - ebenfalls 17 Personen.
- Erweitertes Präsidium
- Das Erweiterte Präsidium besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums sowie aus der Vertretung der Dekanate der Fachbereiche an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
- Fachbereichsräte
- Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs
- Dekanate
- Die Dekanate leiten die Fachbereiche und führen die Beschlüsse der Fachbereichsräte aus. Sie schließen Zielvereinbarungen, entscheiden über Finanzmittel und verantworten die Studien- und Prüfungsorganisation
- Termine und rechtliche Grundlagen
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Sitzungstermine
Termine der zentralen Gremien
Rechtliche Grundlagen
Hessisches Hochschulgesetz (HHG)
Grundordnung der JLU (GrundO)
Wahlordnung der JLU (WahlO)
Geschäftsordnung des Hochschulrates
Geschäftsordnung des Senats