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Wer darf Tierversuche durchführen?

Wer darf Tierversuche durchführen?

 

Jede Person, die im Tierversuch mitarbeitet, muss dem Regierungspräsidium und den Tierschutzbeauftragten der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) den Erwerb einer speziellen Sachkunde nachweisen. Neben dem Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer Berufsausbildung müssen spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pflege, der Haltung und dem Umgang mit Tieren sowie gegebenenfalls im sachgerechten Töten von Tieren nachgewiesen werden. Überdies ist das sogenannte 3R-Prinzip (Replace, Reduce und Refine - Vermeiden, Verringern und Verbessern) essenzieller Bestandteil der Ausbildung.

Neben dieser Grundausbildung muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter versuchstierkundliche Fortbildungen im Umfang von jährlich mindestens acht Stunden vorweisen.