Wie wird entschieden, ob ein Tierversuch durchgeführt wird?
Wie wird entschieden, ob ein Tierversuch durchgeführt wird?
Alle Tierversuche in Deutschland unterliegen einem strengen gesetzlich geregelten Genehmigungsverfahren, das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung festgelegt ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zur Durchführung eines Tierversuchs zwingend erforderlich. In Hessen sind für die Genehmigung von Tierversuchen die Regierungspräsidien zuständig. In Gießen muss jedes Vorhaben durch die Tierärztinnen und Tierärzte des Regierungspräsidiums Gießen genehmigt werden. Der Genehmigungsprozess wird durch ein beratendes Fachgremium nach §15 Tierschutzgesetz (Tierschutzkommission) begleitet.
Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler jedoch einen Antrag beim Regierungspräsidium einreichen, findet immer eine intensive Beratung und Prüfung durch die Tierschutzbeauftragen der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) statt. Die Tierschutzbeauftragten achten dabei neben der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen vor allem auch darauf, dass dem Tierwohl Rechnung getragen wird. Als weiteres innerbetriebliches Kontrollinstrument dient der Tierschutzausschuss der JLU, der regelmäßig durch die Expertise des 3R-Zentrums unterstützt wird.