Nichttechnische Projektzusammenfassung
Auf Grundlage der Angaben im Genehmigungsantrag ist in der nichttechnischen Projektzusammenfassung Folgendes darzulegen (§ 41 Abs 1 TierSchVersV) und dem Antrag beizufügen:
- Zweck/Zwecke des Versuchsvorhabens
- der zu erwartende Nutzen des Versuchsvorhabens
- die zu erwartenden Schäden bei den vorgesehenen Tieren des Versuchsvorhabens
- Anzahl und Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere
- die Erfüllung folgender Vorgaben:
- die Zahl der verwendeten Tiere wurde auf das unerlässliche Maß beschränkt
- die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden wurden auf das unerlässliche Maß beschränkt und sind unerlässlich
- es können für den verfolgten Zweck keine alternativen Verfahren oder Methoden eingesetzt werden
- die gewählte Tierart ist für den verfolgten Zweck unerlässlich und begründet
Gemäß § 41 Abs 2 der TierSchVersV darf die Projektzusammenfassung keine einrichtungs- oder personenbezogenen Daten enthalten und es bleiben die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unberührt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hatte zuerst ein bundeseinheitliches Formular für die gesetzlich vorgeschriebene Projektzusammenfassung zur Verfügung gestellt sowie einen Leitfaden mit Ausfüllhinweisen entwickelt (Link zum BfR).
Seit Mitte 2015 steht die Datenbank AnimalTestInfo zur Verfügung, in der die nichttechnische Projektzusammenfassung im passwortgeschützen Bereich der Datenbank des BfR direkt erstellt, bearbeitet und abgelegt werden kann. Seit Ende August 2015 muss dann die Übermittlung der nichttechnischen Projektzusammenfassung über diese Plattform des BfR erfolgen. Nach Genehmigung eines Antrags wird über diese Plattform dann seit September 2015 auch die nichttechnische Projektzusammenfassung von der Genehmigungsbehörde zur europaweiten Veröffentlichung freigegeben.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des BfR.
Hinweis: Es ist Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Ausfüllen der Projektzusammenfassung ihre Rechte zu wahren. Zielgruppe der nichttechnischen Projektzusammenfassung sind die Bürgerinnen und Bürger.
Eine weitere Hilfestellung zur Erstellung einer NTP finden Sie hier.