Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Das Amt der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten definiert sich aus dem im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) formulierten Auftrag.
Das Gesetz weist der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten eine Beratungs- und Kontrollfunktion zu, indem sie die Durchführung des HGlG überwacht und die Dienststelle, das Präsidium der Hochschule, bei dessen Umsetzung unterstützt. Zur Wahrung ihres gesetzlichen Auftrags ist die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an allen personellen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen und von fachlichen Weisungen frei. Sie übt ihre gleichstellungspolitische Organisationsberatung institutionalisiert als beratendes Mitglied im erweiterten Präsidium sowie dem Senat und als stimmberechtigtes Mitglied in der Gleichstellungskommission aus.
Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechperson für vertrauliche Beratung von einzelnen Personen und Frauen im Besonderen. Der Schutz vor Diskriminierung, die Begleitung in Konfliktfällen sowie die Förderung, Stärkung und Sicherstellung der Autonomie jeder und jedes Einzelnen ist ein zentrale Aufgabe dieses Amtes.