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Glossar

In Ergänzung zu den Regelungen der Geschäftsordnung finden Sie im Glossar einzelne Begriffe von A-Z „rund um das Verwaltungshandeln“, die dort noch einmal näher erläutert werden und zum Teil mit Beispielen hinterlegt sind. Darüber hinaus finden Sie weitere Stichworte „rund um die JLU“ in einer Liste „JLU von A-Z“. Bitte beachten Sie: Diese Seiten sind in Überarbeitung!!

Namenszug, mit dem jemand etwas als gesehen kennzeichnet bzw. unterzeichnet. Die Funktion des Handzeichens: Das Handzeichen z. B. auf einem Aktenvermerk oder auf einer Vertragskopie in einer Unterschriftenmappe signalisiert, dass die betreffende Person Kenntnis von dem betreffenden Vorgang hat und das Okay dazu gibt. Ein Beispiel eines Kürzels ist z. B. „Sch“ für KB1.2/Claudia Schick.

Siehe § 9 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung.