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Glossar

In Ergänzung zu den Regelungen der Geschäftsordnung finden Sie im Glossar einzelne Begriffe von A-Z „rund um das Verwaltungshandeln“, die dort noch einmal näher erläutert werden und zum Teil mit Beispielen hinterlegt sind. Darüber hinaus finden Sie weitere Stichworte „rund um die JLU“ in einer Liste „JLU von A-Z“. Bitte beachten Sie: Diese Seiten sind in Überarbeitung!!

Die Federführung für „Zentrale Web- und Videokonferenz-Angebote“ liegt beim HRZ der JLU.

Was darf ich wann nutzen? Infos dazu finden Sie in einer Übersicht unter: Web- und Videokonferenz-Angebote (uni-giessen.de)

Ein Vorgang ist eine Zusammenstellung von Aufzeichnungen, die bis zum Abschluss eines Geschäftsprozesses anfallen.

Was gehört zu einem Vorgang? Hierzu gehören beispielsweise die verschiedenen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Stipendiums erfolgen, zusammen zu einem Vorgang (Antrag, Beratung im Vorstand, Entscheidungen per E-Mail im Umlaufverfahren etc.).

In der Regel erstellt die Verwaltung Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der Beschlussfassung in den Gremien der JLU.

Wie ist der Inhalt? In einer Beschlussvorlage ist grundsätzlich eine Sachverhaltsdarstellung, eine Angabe zu den voraussichtlichen Kosten und ein Beschlussvorschlag enthalten. Konkrete Vorgaben zur Form etc. der jeweiligen Vorlage macht die jeweilige Geschäftsführung der betreffenden Gremien (Präsidium, Senat, Hochschulrat etc.). Siehe auch die Informationen zum Stichwort „Präsidiumssitzung“, da hierfür der größte Teil an Vorlagen zu erstellen ist.