Inhaltspezifische Aktionen

Glossar

In Ergänzung zu den Regelungen der Geschäftsordnung finden Sie im Glossar einzelne Begriffe von A-Z „rund um das Verwaltungshandeln“, die dort noch einmal näher erläutert werden und zum Teil mit Beispielen hinterlegt sind. Darüber hinaus finden Sie weitere Stichworte „rund um die JLU“ in einer Liste „JLU von A-Z“. Bitte beachten Sie: Diese Seiten sind in Überarbeitung!!

Geschlechtergerechte Sprache bezeichnet den Sprachgebrauch, der in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen, Männern und darüber hinaus aller Geschlechter zum Ziel hat und die Gleichstellung in gesprochener und geschriebener Sprache zum Ausdruck bringen will. Bei Nennung von Personen soll grundsätzlich die männliche und die weibliche Bezeichnung verwendet werden, falls keine neutrale Lösung wie „Studierende“ zur Verfügung steht, z. B. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“, „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (oder Beschäftigte)“ etc. Auf andere Schreibweisen, die den Lesefluss stören und nicht in den mündlichen Sprachgebrauch übernommen werden können (z. B. großes Binnen-I, Sternchen oder Unterstrich), wird verzichtet.

In der jeweiligen Organisationseinheit gibt es eine Übersicht über die Zuständigkeiten/Aufgabenverteilungen, in der auch die jeweiligen Kürzel aufgeführt sind. Der aktuelle Geschäftsverteilungsplan ist unter folgend abrufbar: Geschäftsverteilungsplan . Gewünschte Änderungen (z. B. bei Neueinstellungen von Beschäftigten, Änderung Telefonnummer, Änderung von Aufgaben etc.) sind per E-Mail bei KB1.2 zu beantragen. „Kleinere Änderungen“ werden zeitnah umgesetzt. Bei Bedarf (z. B. neue Abteilung eines Dezernats) oder bei sonstigen Unklarheiten erfolgt zuvor immer eine Abstimmung mit der Kanzlerin/dem Kanzler.

Siehe § 7 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung.

Die Kanzlerin oder der Kanzler ist Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (Verwendung des Briefkopfs Kanzler/in und Unterzeichnung ohne Zusätze) und nimmt die Geschäfte der laufenden Verwaltung wahr (hier: Verwendung Briefkopf Präsident/in, Unterzeichnung als Präsidiumsmitglied mit dem Zusatz „In Vertretung“).

Beispiele dafür, in welchen Fällen Präsidentin/Präsident oder Kanzlerin/Kanzler unterzeichnen, finden Sie in einer Tabelle (die Aufzählung ist nicht abschließend).

Bei allen weiteren Sachbearbeitungen durch Beschäftigte der Stabsabteilungen, Büros und Dezernate ist „Im Auftrag“ zu unterzeichnen.

Die Personaldezernentin unterzeichnet - bei Vertretung der Kanzlerin im Fall von Urlaub etc. - ebenso "Im Auftrag", jedoch mit dem Zusatz "Vertreterin der Kanzlerin".

Siehe auch das Stichwort " Zeichnungsbefugnis " in diesem Glossar sowie § 7 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung.

Nachstehend 2 Muster für die Unterzeichnung von Verträgen:

Gießen, 18.06.2024

- Die Präsidentin -

In Vertretung

Unterschrift Susanne Kraus

Kanzlerin

Gießen, 18.06.2024

- Die Präsidentin -

Unterschrift Heike Siebert-Rothland

Vertreterin der Kanzlerin

Höfliche und standardisierte Schlussformel in Briefen oder E-Mails.

Was ist die Regel? Standardmäßig ist „Mit freundlichen Grüßen“ zu verwenden, in der Regel in Kombination mit einem der Zusätze: „Im Auftrag“ (wenn man als Sachbearbeitung selbst unterzeichnet oder z.B. C1 „Im Auftrag“ als Vertreterin der Kanzlerin) oder „In Vertretung“ (wenn z.B. die Kanzlerin in Vertretung für den Präsidenten unterzeichnet; siehe dazu auch das Stichwort "Zeichnungsbefugnis" ). Der Zusatz zur Grußformel hängt vom Inhalt des Schreibens sowie von der Funktion der unterzeichnenden Person ab.

Siehe § 10 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung.