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Glossar

In Ergänzung zu den Regelungen der Geschäftsordnung finden Sie im Glossar einzelne Begriffe von A-Z „rund um das Verwaltungshandeln“, die dort noch einmal näher erläutert werden und zum Teil mit Beispielen hinterlegt sind. Darüber hinaus finden Sie weitere Stichworte „rund um die JLU“ in einer Liste „JLU von A-Z“. Bitte beachten Sie: Diese Seiten sind in Überarbeitung!!

Regeln oder Richtlinien, die festlegen, wer einen Vorgang mit seiner Unterschrift, Handzeichnung oder per E-Mail zur Kenntnis genommen hat und mit diesem einverstanden ist. Der Dienstweg ist auch bei Mitzeichnungen immer einzuhalten; eine Mitzeichnung macht kenntlich, dass die zu beteiligenden Bereiche mit eingebunden wurden.
Zum Beispiel sind Präsidiumsvorlagen mitzuzeichnen seitens B1 bei rechtlichen Angelegenheiten, seitens Dezernat C bei Personalangelegenheiten, seitens Dezernat D bei Finanzierungsfragen etc.

Siehe § 5 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung.

Die MUG sind das offizielle Veröffentlichungsmedium der JLU. Die Hessischen Hochschulen müssen gemäß Hessischem Hochschulgesetz (HessHG) alle für ihren Bereich geltenden Satzungen und Ordnungen veröffentlichen und in einem zentralen Verzeichnis auf einer Internetseite der Hochschule zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit bereitstellen.
Die Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) sind unter folgendem Link zu finden: Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)

Siehe auch § 12 Geschäftsordnung der Präsidialverwaltung (betr. Richtlinien des Präsidiums  zur Nutzung elektronischer Informationssysteme) .