Satzung: Geprüften Entwurf einreichen (Beschlussfassung FBR/Direktorium)

Damit Ihr Satzungsentwurf beschlossen werden kann, muss er die jeweils zuständigen Gremien durchlaufen. Für die Beschlüsse auf zentraler Ebene (Senatskommission, Senat, Präsidium, Veröffentlichung) wird der Prozess durch Hochladen der finalen Fassung auf dieser Seite gestartet.

Voraussetzungen sind:

1. die rechtliche und sachliche Prüfung durch Dez. B1 und StL (siehe Einreichung von Satzungen zur Rechtsprüfung),

2. ein Beschluss des Fachbereichsrats bzw. des Zentrums für Lehrerbildung (für Lehramtssatzungen) über den geprüften Entwurf.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die hier eingereichte Satzung in der nächsten Sitzung der Senatskommission Studiengänge behandelt, sofern die Eingabe mehr als eine Woche vor der Sitzung erfolgt ist. Zwischenabstimmungen im Umlaufverfahren werden monatlich durchgeführt, sofern Satzungen vorliegen.

 

 

Hier bitte den Entwurf Ihrer Satzung hochladen, dieser wird dann von der Rechtsabteilung (B1) sowie StL geprüft.
Hier bitte das Beschlussdatum eintragen, ggf. das voraussichtliche Beschlussdatum (wenn es sich noch vor der Sitzung der Senatskommission befindet). Die Empfehlung der Senatskommission steht dann unter dem Vorbehalt eines gültigen Beschlusses.