Senatskommission Studiengänge
- Die Senatskommission besteht aus insgesamt 19 stimmberechtigten Mitgliedern und deren Vertreter:innen.
- Vorsitzende der Senatskommission ist der Vizepräsident für Studium und Lehre, Herr Prof. Dr. Goesmann; die Geschäftsführung hat die Stabsabteilung Studium, Lehre, Weiterbildung, Qualitätssicherung (StL) inne.
- Die elf Studiendekan:innen sind qua ihres Amtes Mitglieder der Senatskommission Studiengänge, die Fachbereiche benennen zudem entsprechende Vertreter:innen.
- Hinzu kommen vier Mitglieder des wissenschaftlichen Mittelbaus, welche für zwei Jahre gewählt werden, sowie vier studentische Mitglieder, welche jeweils ein Jahr im Amt sind.
- Bei den Sitzungen der Senatskommission sind zusätzlich die Studienkoordinator:innen der elf Fachbereiche und Mitarbeitende an Schlüsselpositionen für Studium und Lehre als beratende Gäste anwesend (bspw.: Rechtsabteilung B1, Studierendensekretariat B5, Prüfungsämter, Zentrale Studienberatung, …).
Hinweise für Angehörige der JLU: Bitte melden Sie sich in Plone an, Sie finden im internen Bereich für JLU-Angehörige folgende weiterführende Informationen / Dienste: |
- Novellierung von Satzungen, die das Studium betreffen
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Veränderungen an den Studienprogrammen werden durch die Fachbereiche der JLU inhaltlich geplant und formal vorbereitet. Die Stabsabteilung Studium & Lehre begleitet zusammen mit den Studienkoordinationen der Fachbereiche die formale Umsetzung in Form von Studien- und Prüfungsordnungen, prüft die Ordnungen aus Sicht von Studium/Lehre, organisiert eine rechtliche Beurteilung durch die Rechtsabteilung und bereitet den Gremiengang vor.
Schritte der Novellierung:
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Inhaltliche Entscheidungen und Planungen im Fachbereich (ggf. Beratung durch StL)
Erstellung eines Satzungsentwurfes auf Basis der bisherigen Satzung Online-Anforderung des bisherigen Satzungsdokuments
Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die Hinweise der Rechtsabteilung zu Fristen und zu den Word-Vorlagen
Wir haben hierzu auch Hinweise zur Befüllung der Modulhüllen und beispielhafte (von der Rechtsabteilung geprüfte) Prüfungsformen für Sie zur Orientierung erstellt. Wenn Sie diese nutzen, haben Sie bereits eine Freigabe der Rechtsabteilung, dafür bitte aber die Übernahme im Dokument markieren. -
Einreichung des Entwurfs bei StL zur Prüfung von StL/B über das
Online-Formular.
Ggf. Überarbeitungsprozess und Information der beteiligten Abteilungen an der JLU (Prüfungsamt, ZSB, Studierendensekretariat); die Prüfungsämter werden regelhaft über die Entwürfe informiert. - Beschluss der finalen und von Dezernat B1 (Rechtsabteilung) freigegebenen Satzung im Fachbereichsrat (Fachbereiche), im Direktorium des ZfL (Lehramtsstudiengänge) oder durch die Geschäftsführung/Leitung (Zentren).
- Einreichung der Satzung bei StL für den weiteren Gremiengang insbesondere für die Senatskommission Studiengänge über das Online-Formular.
Die weitere Gremienbefassung wird von StL koordiniert und durchgeführt (Senatskommission Studiengänge, Senat, Präsidium, Veröffentlichung in den MUG).Wichtige Fristen:fürs Sommersemester: fürs Wintersemester: Fächer, Schwerpunkte,
Kombinationsmöglichkeiten
bis 30.06. des Vorjahres bei StL (wichtig zur technischen Umsetzung für das Bewerbungsverfahren an der JLU) bis 31.12. des Vorjahres bei StL (wichtig zur technischen Umsetzung für das Bewerbungsverfahren an der JLU) sonstige Inhalte: bis Oktober/November bei StL bis Februar/März bei StL Den Status eingereichter Unterlagen können Sie im geschützten Bereich, nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten, einsehen. Im Archiv Novellierungen finden Sie die veröffentlichten Ordnungen des jeweils vergangenen Semesters.
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Inhaltliche Entscheidungen und Planungen im Fachbereich (ggf. Beratung durch StL)
- Anforderung von Satzungen aus den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)
- Hier können Sie Word-Dokumente der aktuellen Satzungen anfordern, um sie im Überarbeitungsmodus zu bearbeiten.
- Satzungsentwurf bzw. Novellierung zur Prüfung einreichen
- Wenn Sie die Änderungen in Ihrem Bereich besprochen haben, können Sie hier den Textentwurf zur rechtlichen und sachlichen Prüfung einreichen.
- Geprüfte Satzung einreichen (Beschlussfassung FBR/Direktorium)
- Nach der Prüfung durch die Rechtsabteilung und StL wird die Satzung vom FBR (oder Direktorium) beschlossen. Die Beschlussfassung wird hier zur Behandlung in den zentralen Gremien der JLU hochgeladen.