Vergabeverfahren
Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens des dezentralen QSL-Projektbudgets sind vom Dekanat des jeweiligen Fachbereichs oder der Leitung des Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) zu bestimmen, wobei jedes Mitglied des Fachbereichs oder des ZfL Anträge zur Mittelverwendung an das Dekanat oder die Geschäftsführung stellen kann.
Dezentrale Studienkommission(en)
Der Vorschlag zur Verwendung der Mittel muss von einer Studienkommission erfolgen. Die Zusammensetzung der dezentralen Studienkommissionen ist im HHG (§ 16 Abs. 4) und der Satzung der JLU festgelegt (§ 4 Dezentrale Studienkommissionen, § 6 Zentrum für Lehrerbildung (ZfL), Vergabesatzung vom 10.02.2021).
Dezentrale Studienkommission(en) der Fachbereiche | Dezentrale Studienkommission des ZfL |
---|---|
Gehört die Studiendekanin oder der Studiendekan einer anderen Gruppe als der der Professorinnen oder Professoren an, ist für diese Gruppe kein Mitglied und aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren ein weiteres zu benennen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Dekanaten der Fachbereiche.
|
Weitere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Lehrerbildung.
|
Wiederholte Benennungen sind möglich. Für die Mitglieder sind jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen, die im Fall der Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes für dieses an den Sitzungen der de-zentralen Studienkommission teilnehmen. Scheidet ein Mitglied aus der dezentralen Studienkommission aus, so rückt die Stellvertreterin oder der Stellvertreter für den Rest der Amtszeit nach. Für diesen Zeitraum sind neue Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu benennen. Die Zusammensetzung der Kommission soll die Vielfalt der Studienfächer am Fachbereich angemessen repräsentieren.
Die oder der Vorsitzende führt die Geschäfte der dezentralen Studienkommission, lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Die Sitzungen der Kommission sind nicht öffentlich. Die Kommission entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind möglich. Die dezentrale Studienkommission beschließt einen Verwendungsvorschlag, nach dem die zur Verfügung stehenden Mittel verteilt werden sollen und unterbreitet diesen nach Stellungnahme des Dekanats dem Präsidium. Das Präsidium beschließt über die von der dezentralen Studienkommission vorgelegten Anträge. Stimmt es den Anträgen zu, vergibt es die dazugehörigen Mittel. Das Präsidium kann einem Vorschlag widersprechen, wenn der gesetzliche Verwendungszweck nicht erfüllt ist. Der Widerspruch ist der dezentralen Studienkommission gegenüber schriftlich zu begründen und erneut zur Beratung vorzulegen. Kann kein Einvernehmen zwischen der dezentralen Studienkommission und dem Präsidium hergestellt werden, entscheidet das Präsidium abschließend (§ 5 Dezentrales Vergabeverfahren, Vergabesatzung vom vom 10.02.2021).