Berichtswesen
Um den Berichtsanforderungen des HMWK zu entsprechen und um die Aussagekraft der QSL-Berichte gegenüber externen Anforderungen und internen Entscheidungsträgern zu erhöhen, wurde ab WiSe 2011/2012 ein neues Berichtswesen installiert. Dies bleibt weiterhin bestehen, es sei denn das HMWK nimmt Änderungen in Bezug auf die Berichtsanforderungen vor.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Zweckbindung der Mittelverwendung (§ 16 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2021) ist es notwendig, die Verwendung der Mittel im Buchungssystem der Universität separat zu erfassen, um eine Trennung der verschiedenen Finanzierungsströme der Universität gewährleisten und interne sowie externe finanzwirtschaftliche Berichtsanforderungen erfüllen zu können.
Die Dekanate müssen dem Präsidium deshalb jährlich über die Verwendung der Mittel und die erzielten Wirkungen im vorangegangenen Haushaltsjahr berichten. Bitte nutzen Sie dazu das vorgefertigte Berichtsformular.
In die Vergabesatzung, § 5 Abs. 6 wurde für diesen Bericht ein fixer Stichtag eingefügt. Ab 2014 ist der Stichtag für die Abgabe des Berichts der 15. Februar des Jahres. Die Berichte der Dekanate fließen in den Gesamtbericht zur Verwendung der Mittel an der JLU ein, der jährlich vom HMWK gefordert wird.