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Preis der Justus-Liebig-Universität Gießen / Auszeichnungen für Arbeiten zu der Geschichte der JLU

Preis der JLU: für hervorragende an der JLU abgeschlossene Arbeiten junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder für interessante und aussichtsreiche Forschungsprojekte.

Geschichtspreis: für selbstständige Arbeiten zur Geschichte der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der an ihr Lehrenden oder Lernenden.

 

Link: Satzung

 

Liste der Personen, die seit dem Jahr 1976 den Preis der JLU erhalten haben:
Link: Tabelle der ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträger

Liste der Personen, die seit dem Jahr 1983 eine Auszeichnung für Arbeiten zur Geschichte der JLU erhalten haben (im Aufbau):
Link: Tabelle der ausgezeichneten Preisträgerinnen und Preisträger

 

A. Preis der Justus-Liebig-Universität Gießen

Der mit 5.000 Euro dotierte Preis ist zur Förderung der Arbeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses gedacht. Er kann nur an Mitglieder und Angehörige der Justus-Liebig-Universität Gießen verliehen werden; Arbeiten von Ehemaligen, die während ihrer Tätigkeit in Gießen angefertigt worden sind, können berücksichtigt werden. Dissertationen sind in der Regel ausgeschlossen und die vorgeschlagenen Arbeiten sollten Habilitationsniveau besitzen. Auszuzeichnende Arbeiten sollen nicht älter als vier Jahre sein. Der Preis wird grundsätzlich jährlich wechselnd an eine der beiden folgenden Sektionen vergeben:

 

1. Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften
2. Naturwissenschaften und Medizin

In diesem Jahr wird er in der Sektion

Rechts-, Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften

verliehen. Laut § 3 Abs. 2 der Satzung des Preises der Justus-Liebig-Universität Gießen ist eine Vergabe an die andere Sektion möglich, wenn aus der zur Vergabe vorgesehenen Sektion keine auszeichnungswürdigen Vorschläge vorliegen.


B. Auszeichnung für Arbeiten zu der Geschichte
der Justus-Liebig-Universität Gießen

Arbeiten, die sich mit der Geschichte der Justus-Liebig-Universität Gießen im weitesten Sinne befassen, können durch Beträge in Höhe von bis zu 2.000 Euro ausgezeichnet bzw. gefördert werden.


Entsprechende Vorschläge können von allen Mitgliedern und Angehörigen der Justus-Liebig-Universität Gießen bis zum

30. April 2023

an den Präsidenten gerichtet werden. Vorschläge betreffend A. sollten einen Lebenslauf sowie eine aktuelle Publikationsliste enthalten und sind von mindestens zwei Wissenschaftler/innen, die verschiedenen Arbeitsgruppen/Fachgebieten angehören, zu unterstützen.

Vorschläge zu B können von allen Personen - nicht nur von Angehörigen der JLU - unterbreitet werden.

 

Kontakt:
Jörg Fischer
(0641) 99-12111