Externe Fördermöglichkeiten
Die folgende Darstellung stellt eine Auswahl aktueller Förderprogramme im Bereich Nachhaltigkeit dar und besitzt trotz regelmäßiger Aktualisierung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Forschungsförderung der EU
Das Forschungsförderprogramm HORIZONT Europa setzt sich u.a. zum Ziel, einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals der UN zu leisten. In den Teilprogrammen Excellent Science, Global Challenges and European Industrial Competitiveness, Innovative Europe und Widening Participation and Strenghtening the European Research Area werden noch bis 2027 sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte in großer Fächerbreite gefördert. Besonderer Fokus liegt auf den fünf EU-Missionen, welche die Anpassung an den Klimawandel, den europäischen Plan zur Krebsbekämpfung, die Wiederherstellung von Ozeanen und Gewässern, die Schaffung von 100 klimaneutralen Städten bis 2030 und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung gesunder Böden thematisieren. Antragsfristen und Förderdauer unterscheiden sich je nach Call. Hier geht es zu den ausgeschriebenen Projektförderungen.
Das Programme for Environment and Climate Action (LIFE) zielt darauf ab, den Wandel zu einer nachhaltigen, energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und –resilienten Wirtschaft zu fördern, die Umwelt zu schützen und so zur Umsetzung des Green Deal beizutragen. Das Programm gliedert sich in die Unterprogramme Nature and biodiversity, Circular economy and quality of life, Climate change mitigation and adaptation und Clean energy transition. Jährlich werden Calls for Proposals zu unterschiedlichen Projekttypen veröffentlicht, hier finden Sie aktuelle Ausschreibungen.
Forschungsförderung des Bundes
Das Bundesumweltministerium (BMUV) fördert mit seinem Programm „leben.natur.vielfalt“, welches zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ins Leben gerufen wurde, vielversprechende Konzepte und innovative Projektideen, die der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland und deren nachhaltigen Nutzung dienen. Förderberechtigte sind Verbände, Vereinigungen und Kommunen. Die Antragsfrist ist fortlaufend.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert in seiner Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) gezielt Forschungsbedarfe im Bereich Nachhaltigkeit und schreibt im Rahmen dieser Strategie Projektförderungen aus, derzeit z. B.
- Förderung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben zu Umwelttechnologien und –dienstleistungen in kleinen und mittleren Unternehmen, Förderzeitraum i.d.R. zwei Jahre. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden.
- Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“. Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2025 und der 15. April 2026.
- Förderung von Projekten zum Thema „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II)“. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundprojekte). Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt; Projektskizzen können bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
Weitere aktuelle Bekanntmachungen der FONA finden Sie hier.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit seinem Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ Forschungs-, Entwicklungs- sowie Demonstrationsvorhaben zu nachhaltiger Ressourcennutzung. Initiativskizzen können laufend eingereicht werden, aktuelle Förderaufrufe in diesem Programm finden sich hier.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fördert mit ihrer Richtlinie „Förderung der bilateralen Forschungskooperation und des Wissensaustausches für internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung“ Forschungsprojekte zu Lösungsansätzen für eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung. Projektskizzen für den Förderbereich forstliche Forschungszusammenarbeit können einmal jährlich bei der BLE eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung der Skizzen ist der 1. August eines jeden Jahres. Projektanträge im Bereich Weitergabe und Austausch von Fachwissen im Forstbereich können ganzjährig eingereicht werden.
Forschungsförderung des Landes
Das Land Hessen fördert Forschung im Bereich Nachhaltigkeit vor allem im Zuge des aus fünf Förderlinien bestehenden LOEWE-Programms, das in der 14. Förderstaffel zum ersten Mal eine themengebundene Ausschreibung zum Thema Nachhaltigkeit beinhaltete. Hier konnte sich das Vorhaben „GreenDairy - Integrierte Tier-Pflanze-Agrarökosysteme” unter der Federführung der JLU und Beteiligung der Universität Kassel durchsetzen, sodass es ab dem 1. Januar 2022 für vier Jahre als neuer LOEWE-Schwerpunkt vom Land gefördert wird. In der 15. Förderstaffel erhielt das Projekt „CoroPan – Humane und zoonotische Coronaviren: konservative Angriffspunkte für neue therapeutische Optionen bei zukünftigen Pandemien“ unter Federführung der JLU die Förderzusage für die Laufzeit von 2023 bis 2026.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Stiftungen
Die Förderprogramme der DFG sind themenoffen und eignen sich damit auch für Forschungsprojekte im Bereich Nachhaltigkeit. Einen Überblick zu den Förderprogrammen der DFG gibt es hier.
Die bekannten Stiftungen (z.B. Studienstiftung, Thyssen-Stiftung, politische und kirchliche Stiftungen) fördern zumeist ebenfalls themenoffen, sofern ein Bezug zum Stiftungszweck gegeben ist - auch hier sind Antragsstellungen zu Forschungsprojekten im Bereich Nachhaltigkeit möglich. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen fasst das Engagement deutscher Stiftungen im Rahmen der SDGs hier exemplarisch zusammen.
Förderangebote von Umweltbildung und BNE
Das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Bildungsveranstaltungen, die sich mit nachhaltiger Entwicklung und globalem Lernen auseinandersetzen. Anträge können bis zum 30. Juni und bis zum 30. November jeden Jahres gestellt werden.
Das Umweltministerium des Landes Hessen fördert Projekte zur Umweltbildung und Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen. Förderfähig sind unter anderem Projekte, die der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung dienen. Aber auch Projekte zu Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung sowie Globalen Lernen werden gefördert.
Anträge können für das 1. Halbjahr des Folgejahres bis zum 31. August und bis zum 31. März für das 2. Halbjahr des Kalenderjahres beantragt werden.
Förderung für Unternehmensgründungen und Start-ups
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt mit ihrer Projektförderung Vorhaben in zehn Förderthemen (z. B. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln, Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz, Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme) und einer themenoffenen Förderung sowie zeitweilige Förderinitiativen (darunter auch DBU-Nachwuchsförderprogramme). Außerdem werden im Green Start-up Programm Unternehmensgründungen und Start-ups, die Beiträge im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit generieren, gefördert. Für max. 2 Jahre können Projekte mit bis zu 125.000 € gefördert werden. Vorhaben können jederzeit eingereicht werden. Es handelt sich um ein mehrstufiges Antragsverfahren, welches nach erfolgreicher Bewertung der schriftlichen Unterlagen seitens einer Jury unter anderem einen Pitch beinhaltet.
Weitere Ausschreibungen
Weitere Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes und der Länder finden Sie außerdem in der Förderdatenbank sowie dem Förderkompass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).