Entgeltliche Tickets
Parken von Bediensteten und Studierenden etc. außerhalb der üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten, Nutzung des Parkplatzes z.B. durch externe Parkerinnen und Parker wie Anwohner und Stadtbesucher:
In allen Fällen, die nicht unter die Rubrik "Unentgeltliches Parken" fallen (z.B. Parken von Bediensteten und Studierenden etc. außerhalb der üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten, Nutzung des Parkplatzes z.B. durch externe Parkerinnen und Parker wie Anwohner und Stadtbesucher), wird bei Nutzung des Parkplatzes am Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23 eine Gebühr gem. der Gebührenordnung in Anlage 1 zur Parkplatzordnung erhoben.
Die Gebühr ist am Kassenautomaten zu entrichten, der in der Nähe der Ausfahrtsschranke angebracht und durch entsprechende Hinweise ausgeschildert ist. Durch die Zahlung der Gebühr wird das Ticket entwertet, so dass der Parkplatz damit verlassen werden kann.