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Schrankenanlage Zeughaus

Die Stellplätze rund um das Zeughaus der JLU in der Senckenbergstraße 3, 35390 Gießen, sind beschrankt und stehen auch Externen gem. nachstehender Bedingungen zur Verfügung.

Zuständig ist das Dezernat E3, Immobilien- und Engeriemanagement der JLU; bitte richten Sie evtl. Anfragen - die nicht durch die nachstehenden Infos geklärt werden können an Parkraumverwaltung . Anträge auf Parkberechtigung bitte formlos per E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de unter Angabe des Betreffs "Parken Zeughaus".
Die Schrankenanlage zum "großen Parkplatz am Zeughaus" (Zufahrt vom Landgraf-Philipp-Platz aus) erfolgt über den Landgraf-Philipp-Platz. Die Zufahrt über die Senckenbergstraße 17 und den Parkplatz der Hermann-Hoffmann-Akademie ist nur für Beschäftigte mit konkretem Bezug zur Hermann-Hoffmann-Akademie möglich.

Sonstige Hinweise:

Beschäftigte der JLU sowie in Einzelfällen auch Externe wie z.B. Lehrbeauftragte der JLU können grundsätzlich nur mit der JLU-Chipkarte auf den Parkplatz am Zeughaus einfahren.
Alternativ ist eine Zufahrt für Mitarbeiter/Innen der JLU aber auch für Externe jederzeit durch das Lösen von Parktickets an der Einfahrtschranke über den Landgraf-Philipp-Platz möglich.

Studierende der JLU, Besucher und Gäste von Veranstaltungen oder Lieferanten können bei der Einfahrt auf den Parkplatz ein Ticket ziehen, das anschließend bei der besuchten/belieferten Einrichtung oder im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Vorlesung, Seminar etc.) entwertet wird. So entstehen für die Betroffenen keine Kosten. Studierendenchipkarten z.B. von Studierenden der Fachbereiche 08 und 09 werden nicht grds. für alle freigeschaltet, nur in Ausnahmefällen (bei gleichzeitiger Beschäftigung an der JLU z.B. als stud. oder wiss. Hilfskraft).

Das Schrankensystem ist mit einem Zählsystem inkl. einer Ampel (rot= belegt) ausgestattet, so dass der Parkplatz künftig nur noch in Höhe der ausgewiesenen Stellplätze belegt werden kann.

 

Allgemeine Hinweise zur Parkplatznutzung und Parkplatzordnung:

  1. Der kleinere Parkplatz an der Hermann-Hoffmann-Akademie (Zufahrt von der Seckenbergstraße 17 aus) hat relativ wenige Stellplätze und steht daher grds. nur Beschäftigten mit konkretem Bezug zur Hermann-Hoffmann-Akademie zur Verfügung; alle übrigen Parkplatznutzer können nur den "großen Parkplatz" am Zeughaus über die Zufahrt vom Landgraf-Philipp-Platz aus nutzen.
    Die Einfahrt auf den Parkplatz der Hermann-Hoffmann-Akademie ist nur per Chipkarte möglich, die an den Kartenleser an der Einfahrtssäule zu halten ist; die Einfahrtsschranke ist aus Platzgründen gleichzeitig die Ausfahrtsschranke. Zum Ausfahren wird die Chipkarte nicht benötigt, die Schranke öffnet sich vielmehr "automatisch" durch das Befahren einer am Boden befindlichen Kontaktschleife.
  2. Der "große Parkplatz am Zeughaus" (Zufahrt über Landgraf-Philipp-Platz) steht sowohl Beschäftigen, Studierenden, Gästen der JLU (kostenlos!) als auch Externen (Gebührenpflichtig) zur Verfügung; der Parkplatz ist täglich von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr zu folgenden Konditionen geöffnet:
  • Wenn Externe (z.B. wg. Besuch von Kneipen, Parken von Anwohnern, Besuch des Wochenmarktes etc.) den universitätseigenen Parkplatz nutzen möchten, ist vor der Ausfahrt eine Gebühr am Kassenautomaten zu zahlen. Das Verlassen des Parkplatzes ist – bei einer Parkdauer von mehr als 20 Minuten - nur nach Barzahlung der fälligen Parkgebühr mit dem am Kassenautomat entwerteten Ticket möglich.In der Zeit von Montag bis Freitag sind die Parkgebühren für Externe zu den üblichen Dienstzeiten höher, damit die Stellplätze für die Parkplatznutzerinnen und –nutzer der JLU frei bleiben.
  • Die Zufahrt auf diesen Parkplatz ist mit der JLU-Chipkarte grundsätzlich nur für Beschäftigte mit Dienstort im Zeughausbereich, für Lehrbeauftragte etc. möglich.
  • JLU-Chipkarte sind nicht auf Dritte übertragbar; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und seitens Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückgefordert.
  • Externe Gäste der JLU wie z.B. Firmen zur Wartung, Besucher von Instituten, Anlieferer etc. können per Ticket einfahren. Die Park-Tickets werden nur dann unentgeltlich entwertet, wenn die Parkplatznutzung dienstliche Hintergründe hat bzw. wenn Studierende, Besucher und Gäste sowie Lieferanten der JLU oder z.B. Wartungsfirmen den  Parkplatz zu den üblichen Dienst- und Vorlesungszeiten nutzen!!

  • Anti-Pass-Back-Funktion: Die Schranke zum großen Parkplatz am Zeughaus wird mit einer sog. "Anti-Pass-Back"-Funktion betrieben: Wenn Sie eine Chipkarte der JLU erhalten haben oder eine vorhandene (Studi)Chipkarte freigeschaltet wurde, müssen Sie die Karte sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt an den Kartenleser der Schrankensäule halten, d.h. an dieser Schranke können Sie nur dann mit Ihrer Chipkarte ausfahren, wenn Sie diese auch bei der Einfahrt benutzt haben (also bitte morgens nicht dicht hinter "Vordermann/Vorderfrau" durch die Schranke fahren, da Sie dann nicht mehr aufahren können!). Diese Funktion schützt vor der Doppelbenutzung von Chipkarten und verhindert die Weitergabe von Karten nach dem Zutritt an eine andere (unbefugte) Person.

Gebührenordnung Kurzzeitparken ist bis zu 20 Minuten gebührenfrei!!

Werktags-Tagtarif: 1. Stunde 5 €, jede weitere Stunde 3 €
Mo - Do,    07:00 Uhr - 16:59 Uhr
Fr,             07:00 Uhr - 13:59 Uhr

Werktags-Abend-/Nachttarif: pauschal 3 € pro Tag
Mo - Do,    17:00 Uhr - 06:59 Uhr

Wochenendtarif: 
Fr,  14:00 Uhr - Mo,  06:59 Uhr: pauschal 3 € pro Tag 

Sonstiges:
gesetzliche Feiertage: s. Wochenendtarif
Kosten bei Ticketverlust: 35 €
Tageshöchstgebühr Mo - Fr: 30 € pro Tag
Tageshöchstgebühr Sa, So, Feiertage: 3 € pro Tag

Die unentgeltliche bzw. entgeltliche Parkplatznutzung bei Veranstaltungen rund um das Zeughaus (z.B. bei Kongressen) ist wie folgt geregelt:

  • Nur bei internen Veranstaltungen der JLU (Fachbereiche, Zentren etc.) werden seitens der Hausverwaltung des Zeughauses Ticketentwerter zur Verfügung gestellt, so dass die Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung kostenlos parken können.
  • Teilnehmer/innen externer Veranstaltungen zahlen für die Parkplatznutzung am Kassenautomaten die Gebühren gem. der o.a. Gebührenordnung; in Einzelfällen übernimmt der Veranstalter die Parkgebühren, was dann aber explizit im Mietvertrag zu regeln ist.