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Zinsloses Fahrraddarlehen

Durch den Gleichbehandlungsgrundsatz der hessischen Landesbediensteten kann die JLU ihren Mitarbeitern leider kein Fahrradleasing als geldwerten Vorteil anbieten.
 

Um Fahrräder für die Mitarbeiter dennoch fördern zu können bietet die JLU für Ihre Beschäftigten die Möglichkeit eines zinslosen Fahrraddarlehens an. Damit können Beschäftigte die oft horrenden Kosten für bspw. E-Fahrräder leichter stemmen.

 

Diese Maßnahme soll das Fahrradfahren fördern und somit zu einem umweltfreundlicheren und gesünderen Verkehrsverhalten beitragen.

 

Nach §26 HO 3.2 beträgt der Vorschuss bis zu 2.600€ (für Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende bis zu 2.000 Euro).

 

Der Vorschuss kann an der JLU über das Dezernat C3 beantragt werden.