Abgabe und Abholung von Fundsachen

Fundsachen sind bei den nächst erreichbaren Hausmeisterinnen und Hausmeistern abzugeben (§6 - Hausordnung der Justus-Liebig-Universität-Gießen). Sollten Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich während der Dienstzeiten an die jeweilige Hausverwaltung wenden.

Eine Liste der Hausverwaltungen inklusive der Erreichbarkeiten finden Sie hier.

 

Unser interne Arbeitsablauf bei Fundsachen gestaltet sich folgendermaßen:

  • Die Fundsache wird bei der jeweiligen Hausverwaltung abgegeben.
  • Hausmeister nimmt die Fundsache an.
  • Der Hausmeister erfasst den Gegenstand / die Daten.
  • Die Fundsache wird eine Woche lang bei der jeweiligen Hausverwaltung verwahrt.
  • Dem berechtigten Empfänger wird nach Prüfung die Fundsache übergeben.
  • Innerhalb einer Woche wird die Fundsache bei nicht abholen an das zentrale Fundbüro bei der Hausverwaltung im Hauptgebäude weitergeleitet.
  • Nach sechs Monaten werden die Fundsachen an das Fundbüro der Stadt Gießen weiter gegeben.

Die Ausgabe der Fundsachen an ihren Inhaber oder ihre Inhaberin erfolgt unter Vorlage des Dienst-, Personal- oder Studierendenausweises.