Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Die Abkürzung BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Bei BEM geht es darum, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter dabei zu unterstützen, an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Besonders bei/nach schweren, langwierigen oder immer wieder kehrenden Erkrankungen aber auch nach Unfällen kann es hilfreich sein, wenn man z.B. zunächst nur bestimmte Tätigkeiten ausführt, schrittweise die Arbeitszeit aufbaut oder weitere Hilfsmittel zur Unterstützung nutzt. Um festzustellen, welche Maßnahmen benötigt werden, finden, sofern dies von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter gewünscht wird, BEM-Gespräche statt. Mit Hilfe des BEM-Verfahrens soll geklärt und individuell geprüft werden, welche Maßnahmen hilfreich und umsetzbar sein könnten.
- Informationsvideo zu BEM
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Im Fortbildungsprogramm findet sich jedes Jahr auch ein Vortrag zum Thema.
- Hier finden Sie die Veranstaltung für 2023: " 23SE17 - E-Learning: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) "
- In erster Linie ist BEM ein Angebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die länger als 6 Wochen innerhalb der letzten 12 Monate arbeitsunfähig waren. Die Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen kann entweder zusammenhängend oder mit Unterbrechungen vorliegen. Das Angebot der betrieblichen Eingliederung ist auch gesetzlich verankert. Der § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX beschreibt u.a., dass diesen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein Angebot für eine Eingliederung unterbreitet werden soll, um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Natürlich können Sie sich auch melden, weil Sie z.B. bereits absehen können, dass Ihre jetzige oder ggf. zukünftig geplante Arbeitsunfähigkeit längere Zeit dauert und Sie Ihre Rückkehr planen möchten bzw. sich Unterstützung bei Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz wünschen.
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- Durch die systematische Vorgehensweise des BEM möchte die JLU als Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachkommen. BEM dient der Eingliederung nach längerer, häufiger Erkrankung und auch der Prävention von erneuter Erkrankung. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu finden, um zum einen die Arbeitsfähigkeit herzustellen und zum anderen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
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- BEM ist in der Abteilung Personalentwicklung (C5) verankert. Hier ist Frau Dr. Harnacke Ihre direkte Ansprechpartnerin. Sie erreichen sie unter ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer: 0641-99 12352.
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- Zukünftig werden wir Ihnen, wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen arbeits-unfähig waren, eine Einladung zu einem BEM-Gespräch zusenden. Möchten Sie dieses annehmen, so wird in gegenseitiger Absprache ein Termin ausgemacht. An einem ersten Termin erfolgt zunächst eine Situationsanalyse, bei der nicht nur die aktuelle Situation besprochen wird, sondern auch die Vergangenheit, wenn sie mit der Erkrankung zu tun hat. Bei weiteren Terminen wird mit Ihnen gemeinsam überlegt, welche Maßnahmen für Sie hilfreich wären, um wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dann wird geprüft wie und welche Maßnahmen umsetzbar sind und mit Ihnen überlegt, wie diese ausgestaltet werden können. Alle Maßnahmen können nur mit Ihrem Einverständnis umgesetzt werden. Sie können das BEM-Angebot jederzeit ablehnen.
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