Habilitation oder vergleichbare Leistungen
Die Qualifizierung für eine Universitätsprofessur erfolgt in Deutschland häufig immer noch über die Habilitation. In klassischer Form umfasst diese die Erstellung einer Habilitationsschrift und ein Prüfungsverfahren, mit dem die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Sie kann je nach Fach aber auch kumulativ – das heißt über die Veröffentlichung mehrerer einschlägiger Aufsätze in Fachzeitschriften – erlangt werden. Die Details sind in der Habilitationsordnung des jeweiligen Fachbereichs geregelt (» Habilitationsordnungen an der JLU).
Es gibt keine einheitliche Regelung, was als habilitationsäquivalente Leistung zu verstehen ist. Jede Hochschule und die dort vertretenen Disziplinen legen dies individuell in den Habilitationsordnungen fest.
Beispielsweise können Arbeiten, die im Rahmen einer eigenen Forschungsgruppe entstanden sind, als Äquivalent gelten. In einigen Disziplinen kann etwa eine erfolgreich eingeworbene Drittmittelförderung für eine Nachwuchsgruppe eine Habilitation ersetzen.
Auch eine Juniorprofessur ist oft eine Möglichkeit, um die "zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen" nachzuweisen.
Ihre Entscheidungen zur Ausrichtung Ihres Forschungsprofils können für die Wahl Ihres Habilitationsthemas oder vergleichbarer wissenschaftlicher Leistungen hilfreich sein.