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Habilitation oder vergleichbare Leistungen

Die Qualifizierung für eine Universitätsprofessur erfolgt in Deutschland häufig immer noch über die Habilitation. In klassischer Form umfasst diese die Erstellung einer Habilitationsschrift und ein Prüfungsverfahren, mit dem die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird. Sie kann je nach Fach aber auch kumulativ – das heißt über die Veröffentlichung mehrerer einschlägiger Aufsätze in Fachzeitschriften – erlangt werden. Die Details sind in der Habilitationsordnung des jeweiligen Fachbereichs geregelt (» Habilitationsordnungen an der JLU).

Es gibt kei­ne ein­heit­li­che Re­ge­lung, was als ha­bi­li­ta­tions­äqui­va­len­te Leis­tung zu ver­stehen ist. Je­de Hoch­schu­le und die dort ver­tre­te­nen Dis­zi­pli­nen le­gen dies in­di­vi­du­ell in den Ha­bi­li­ta­tions­ord­nun­gen fest.

Beispielsweise kön­nen Ar­beiten, die im Rah­men einer eigenen For­schungs­gruppe ent­stan­den sind, als Äqui­va­lent gel­ten. In einigen Disziplinen kann etwa eine erfolgreich eingeworbene Drittmittelförderung für eine Nachwuchsgruppe eine Habilitation ersetzen.

Auch eine Juniorprofessur ist oft eine Möglichkeit, um die "zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen" nachzuweisen.

Ihre Entscheidungen zur Ausrichtung Ihres Forschungsprofils können für die Wahl Ihres Habilitationsthemas oder vergleichbarer wissenschaftlicher Leistungen hilfreich sein.