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Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen

Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Überlastungsanzeigen.

Allgemeines


Überlastungssituationen im Arbeitsalltag sind auch in gut geführten Organisationen nicht immer zu vermeiden. Sie können unterschiedliche Ursachen haben, wie zum Beispiel längerfristige Vertretungssituationen, Arbeitsverdichtungen etc. Die Folge können gesundheitliche Schäden oder Demotivation auf Seiten der Beschäftigten sowie nachlassende Arbeitsqualität aber auch Schäden wirtschaftlicher Art für die Einrichtung sein. Um solche Schäden auf beiden Seiten zu vermeiden, gehört es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu den Aufgaben von Vorgesetzten und des Arbeitgebers, sich mit solchen Situationen auseinanderzusetzen, insbesondere, wenn Beschäftigte eine solche Überlastung angezeigt haben.

Um Unsicherheiten im Umgang mit Überlastungssituationen zu vermeiden, hat die Dienststelle mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die Definitionen vornimmt, die Art der Meldung festlegt, Verantwortlichkeiten regelt und den Bearbeitungsprozess ausgestaltet. Mit dem Abschluss einer Dienstvereinbarung verständigen sich die Dienststelle und der Personalrat der Justus-Liebig-Universität Gießen auf ein verbindliches Verfahren, das bei Überlastungsanzeigen der Beschäftigten zur Anwendung kommt.

Hier finden Sie die zwischen der Präsidentin und dem Personalrat der Justus-Liebig-Universität Gießen geschlossene Dienstvereinbarung und das dazugehörige Rundschreiben Nr. 2024-13:

Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen
Rundschreiben 2024-13



Formular Überlastungsanzeige 


Jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte der JLU ist berechtigt, eine Arbeitsüberlastung anzuzeigen. Sie oder er ist verpflichtet zu einer solchen Überlastungsanzeige, wenn zu befürchten ist, dass durch die Arbeitsüberlastung entweder die eigene Gesundheit, die Funktionsfähigkeit oder die Sicherheit der Justus-Liebig-Universität erheblich gefährdet wird.

Die Überlastungsanzeige soll schriftlich unter Verwendung des Formulars erfolgen und ist an die vorgesetzte Person zu richten. Die Anzeige kann per Post oder per E-Mail-Anhang erfolgen. Die Überlastungsanzeige ist in Kopie auch an das Personaldezernat zu senden.

Falls von der meldenden Person gewünscht, ist die Überlastungsanzeige in Kopie auch an den Personalrat und ggf. die Schwerbehindertenvertretung zu richten.

Formular Überlastungsanzeige



Verfahrungsablauf zur Bearbeitung einer Überlastungsanzeige


Der Verfahrensablauf zur Bearbeitung einer Überlastungsanzeige ist dem Schaubild Verfahrensablauf zu entnehmen.

Schaubild Verfahrensablauf



Ihr Kontakt zu uns


Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Dienstvereinbarung stehen Ihnen der Personalrat, die Personaldezernentin, die Abteilungsleiterin C3 sowie die Referentinnen für Personalentwicklung gerne zur Verfügung.