Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen
§ 29 Abs. 1 TV-H regelt die bezahlte Arbeitsbefreiung bei Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen. Die/der Beschäftigte erhält aus den dort aufgezählten Anlässen Arbeitsbefreiung nach Arbeitstagen.
Das Rundschreiben des Präsidenten Nr. 12/2014 informiert über den Anspruch auf Arbeitsbefreiung bei Verhinderung aus persönlichen Gründen (§ 29 Abs. 1 TV-H):
https://www.uni-giessen.de/cms/org/admin/dez/c/runds_jlu_intern/rundschreiben-2014-12.pdf