B1 – Rechtsangelegenheiten
In der Abteilung Rechtsangelegenheiten werden alle anfallenden rechtlichen Problemstellungen einer Universitätsverwaltung bearbeitet. Dies umfasst unter anderem die juristische Begleitung gesamtuniversitärer Prozesse wie zum Beispiel die Privatisierung des Klinikums oder die Bildung von Zentren sowie die Vorbereitung von Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren. Den Organen und Gremien der Universität wird Beratung und Unterstützung in Geschäftsordnungs- und Verfahrensfragen sowie bei der Erstellung von Satzungen angeboten.
Rechtsangelegenheiten
Der Bereich B1 bearbeitet alle Rechtsangelegenheiten der Universität von der Beratung bis zur Prozessführung.
Satzungen
Hier werden universitäre Satzungen entworfen, erlassen, ggf. geändert oder neu gefasst.