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Verwaltungskostenordnung

Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMWK wurde zuletzt 2017 geändert.

Für den Ersatz von Chipkarten sind danach 15 € zu zahlen. Die Höhe der übrigen Gebühren für den Bereich der Hochschulen finden Sie unter Ziffer 2 im jeweils gültigen Verwaltungskostenverzeichnis.

Die JLU erhebt u.a. bei folgenden Amtshandlungen Verwaltungskosten:

  • Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
  • Ausstellen von Zweitschriften (z.B. des Studienausweises in Form einer Chip-Karte)
  • Übersetzung eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde
  • Ausstellung einer Leistungsübersicht oder einer detaillierten Studienbescheinigung
    (z. B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund)
  • Bearbeitung aufgrund Säumnis bei verspätet beantragter Immatrikulation oder bei verspäteter Rückmeldung
  • Beantragung der Exmatrikulation außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist
  • Rücktritt von der Immatrikulation