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Gefahrstoffzulage

Die Geschäftsführung der Sachverständigenkommission für Zulagenfragen der Angestellten ist der Abteilung B3 zugeordnet.

Zu den Aufgaben der Geschäftsführung der Sachverständigenkommission gehört die Vorbewertung  der Anträge gemäß § 33 Absatz 1c BAT bei Einwirkung durch gefährliche Arbeitsstoffe für das Personaldezernat, die Organisation der Kommissionssitzungen sowie die Protokollführung. Details dazu finden Sie sowohl im Rundschreiben des Präsidenten Nr. 14/1993 sowie im nachstehenden Formular. 

 

Antrag auf Gefahrstoffzulage

Den entsprechenden Antrag für die Beantragung einer Zulage beim Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie auf der Homepage des Personaldezernats; der Antrag ist an das Personaldezernat zu richten.

 

Informationen für Antragsteller bzw. Zulagenempfänger

Übersicht von krebserzeugenden Stoffen, die beim Menschen Krebs erzeugen (K 1-Stoffe) bzw. die aufgrund von Tierversuchen nennenswert beim Menschen Krebs erzeugen können (K 2-Stoffe).