Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung
Die regelmäßige Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Rechtsgrundlage für die Wahl ist § 177 SGB IX.
Die regelmäßige Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Rechtsgrundlage für die Wahl ist § 177 SGB IX.
Informationen für
IT-Dienste