Arbeitszeit zwischen dem 23. und 31. Dezember 2024
Regelung der Arbeitszeit zwischen dem 23. und 31. Dezember 2024
Die aktuell gültige Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (Hessische Arbeitszeitverordnung – HAZVO) sieht in § 9 vor, dass die Dienststelle festlegen kann, dass an bestimmten Tagen allgemein kein Dienst zu leisten ist und die Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet werden kann.
Das Präsidium hat aufgrund dieser Vorschrift beschlossen, dass in der Zeit zwischen dem 23. und 31. Dezember 2024 allgemein kein Dienst zu leisten zu ist. Bitte beachten Sie hierzu das Rundschreiben 2024/12.